UZ 2018-46/Anhang
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ZARZĄDU STOWARZYSZENIA WIKIMEDIA POLSKA
z dnia 21 sierpnia 2018 roku
w sprawie Vergabe und Entzug von Benutzerrechten im Wiki des Vereins
Regelungen zur Vergabe und zum Entzug von Rechten im Wiki des Vereins
- Den Mitgliedern des Vorstands und den Mitgliedern des Prüfungskomitees werden von Amts wegen Administratoren- und Bürokratenrechte erteilt.
- Den Mitarbeitern des Vereins werden von Amts wegen Administratorenrechte erteilt.
- Den Mitgliedern des Komitees für Förderungen werden von Amts wegen Administratorenrechte erteilt.
- Administratorenrechte können einem Vereinsmitglied auch dann gewährt werden, wenn eines der Mitglieder des Vorstands oder des Prüfungskomitees beschließt, seine Kandidatur in einer Vorstandssitzung als zuvor eingereichten Antrag (nicht unter "Sonstiges") einzureichen. Der Kandidat muss einen Grund angeben, warum das Mitglied gewählt werden sollte, und das Datum angeben, bis zu dem die Rechte benötigt werden. Der Vorstand führt dann eine Abstimmung durch, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Der Antrag muss ohne Einspruch angenommen werden.
- Die Rechte gehen für den Nutzer nach Ablauf seiner Amtszeit, des Anstellungsverhältnisses, der Vereinsmitgliedschaft oder (im Falle eines Vereinsmitglieds) nach der für die Dauer der Vergabe vorgesehenen Zeit verloren. Auf Wunsch des Nutzers kann die Frist durch Abstimmung verlängert werden oder der Nutzer kann auf die Rechte früher verzichten, wenn er diese nicht mehr benötigt.
- Rechte gehen auch verloren, wenn innerhalb von 6 Monaten keine Bearbeitungen erfolgen.