Translations:UZ 2018-46/załącznik/6/de
Wygląd
Administratorenrechte können einem Vereinsmitglied auch dann gewährt werden, wenn eines der Mitglieder des Vorstands oder des Prüfungskomitees beschließt, seine Kandidatur in einer Vorstandssitzung als zuvor eingereichten Antrag (nicht unter "Sonstiges") einzureichen. Der Kandidat muss einen Grund angeben, warum das Mitglied gewählt werden sollte, und das Datum angeben, bis zu dem die Rechte benötigt werden. Der Vorstand führt dann eine Abstimmung durch, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Der Antrag muss ohne Einspruch angenommen werden.